Begehung
gegebenenfalls Verbesserungen vorgenommen werden können.
Die Begehungen sollten in regelmäßigen Abständen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt, Vertreter der Betriebsleitung, Vertreter der Bereichsleitung, Sicherheitsbeauftragte und Vertreter des Betriebsrates durchgeführt werden, die mit den geltenden Sicherheitsvorschriften vertraut sind. Während der Begehungen werden potenzielle Gefahrenquellen wie unzureichende Kennzeichnungen, unsichere
Arbeitsbedingungen oder mangelnde persönliche Schutzausrüstung überprüft. Mitarbeiter sollten aktiv in den
Prozess einbezogen werden, da ihre Erfahrungen und Beobachtungen wertvolle Informationen liefern können.

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